I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb im Jahre 1974 in Berlin (West) eine im steuerbegünstigten Wohnungsbau errichtete, 43,66 qm große 1 1/2-Zimmer-Eigentumswohnung. Mit schriftlichem Mietvertrag vom 16. Juli 1975 überließ er, vertreten durch die Firma X-KG, die Wohnung an seinen 1952 geborenen, in Berlin studierenden Sohn für monatlich 411,25 DM (Miete 301,25 DM, Heizkostenvorschuß 60 DM und Garagenmiete 50 DM). Er erklärte hierfür in der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1977 einen Werbungskostenüberschuß bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von (3.100,84 DM ./. 10.959 DM =) 7.858,16 DM, den der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) zunächst im wesentlichen anerkannte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|