I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Rechtsanwälte, die gemeinsam im Rahmen einer Sozietät eine freiberufliche Praxis betreiben. Sie wurden in der Vergangenheit dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA--) gegenüber in gemeinschaftlichen Angelegenheiten regelmäßig durch den Kläger zu 1 vertreten.
Für das Streitjahr 1980 gaben die Kläger trotz einer Aufforderung des FA, die an den Kläger zu 1 adressiert war, eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung zunächst nicht ab. Das FA schätzte deshalb die Besteuerungsgrundlagen und stellte den Gewinn des Streitjahrs auf insgesamt ... DM fest. Der Gewinnfeststellungsbescheid enthält den Vermerk "für Sozietät A-B-C in X"; er wurde an den Kläger zu 1 adressiert und am 12. November 1982 abgesandt.
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