I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind verheiratet und Inhaber der Firmen R KG und H KG. Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärten sie folgende Beträge: je 135.000 DM für 1972 und 1973, 53.000 DM für 1974 und 179.000 DM für 1975.
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