Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Inhaber einer Buchhandlung. In den Streitjahren war er ehrenamtlich bei der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" sowie im Prüfungsausschuß der Industrie- und Handelskammer tätig. Ferner gehörte er der "Erfahrungsaustausch (ERFA)-Gruppe Rheinland" an, die sich mit Betriebsbesichtigungen, Rundgesprächen, Buchbesprechungen und sonstigem Erfahrungsaustausch beschäftigte.
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