BFH - Urteil vom 24.04.1985 (I R 65/80) - DRsp Nr. 1996/10062
BFH, Urteil vom 24.04.1985 - Aktenzeichen I R 65/80
DRsp Nr. 1996/10062
»Hat ein Unternehmer die Steuervergünstigung nach § 6 bEStG in Anspruch genommen und zunächst auch die infolge Übertragung der stillen Reserven auf neu angeschaffte Wirtschaftsgüter herabgesetzten Werte in die Handelsbilanz übernommen, so darf ihm diese Vergünstigung nicht unter Berufung auf § 4 Abs. 3 Nr. 2StAnpG nachträglich entzogen werden, wenn er die Ansätze der von der Steuervergünstigung betroffenen Vermögensgegenstände in späteren Jahren durch Zuschreibungen erhöht.«