BFH - Urteil vom 24.07.1990 (VII R 62/89) - DRsp Nr. 1996/10798
BFH, Urteil vom 24.07.1990 - Aktenzeichen VII R 62/89
DRsp Nr. 1996/10798
»Im Verwaltungszwangsverfahren kann die Pfändung eines Steuererstattungsanspruchs durch den zuständigen Beamten bereits vor der Entstehung des Anspruchs (Ablauf des Veranlagungszeitraums oder Ausgleichsjahres) - einschließlich der Schlußzeichnung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung - vorbereitet werden.Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird erst zu dem Zeitpunkt erlassen (erwirkt), in dem die Verfügung den internen Bereich der Vollstreckungsbehörde verlassen hat, indem sie zum Zwecke der Zustellung an den Drittschuldner (FA) der Post oder dem Zustellungsdienst der Behörde übergeben worden ist.«