Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1. (Klägerin zu 1)-eine GmbH & Co. KG- unterhält einen ...betrieb.
Gesellschafter der 1960 gegründeten Klägerin zu 1 waren zunächst eine GmbH, die Klägerin und Revisionsklägerin zu 2 (Klägerin zu 2) als Komplementärin (Kapitalanteil 4 000 DM) und die Eheleute A und B (letztere die Beigeladene) als Kommanditisten. 1968 schied A als Kommanditist aus. Neben der Beigeladenen (Kommanditanteil 50 000 DM) ist seitdem die ... Ltd. Kommanditistin (Kommanditanteil 4 000 DM).
Das Stammkapital der Klägerin zu 2 in Höhe von 20 000 DM steht der Beigeladenen zu. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Klägerin zu 2 war seit 1960 A; sie erteilte ihm 1970 eine Pensionszusage.
§ 5 des Gesellschaftsvertrages vom 9.Mai 1960 regelt die Gewinnverteilung wie folgt:
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