I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, ist aufgrund einer übertragenden Umwandlung auf den Alleingesellschafter nach den §§ 24, 15, 3 ff. i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 2 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) die Gesamtrechtsnachfolgerin der H & Co. GmbH. Die Umwandlung wurde im März 1981 durch Eintragung im Handelsregister vollzogen.
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