BFH - Urteil vom 24.08.1989 (IV R 65/88) - DRsp Nr. 1996/10619
BFH, Urteil vom 24.08.1989 - Aktenzeichen IV R 65/88
DRsp Nr. 1996/10619
»1. Wird eine Prüfungsanordnung von der Finanzbehörde lediglich wegen eines Bekanntgabemangels aufgehoben, hindert dies nicht den erneuten Erlaß der Anordnung.2. Für das Unternehmen des Erblassers kann eine Außenprüfung gegenüber dem Erben angeordnet werden.3. Die Außenprüfung kann auch auf den Abwicklungszeitraum nach Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit erstreckt werden.«