BFH - Urteil vom 24.11.1988 (V R 123/83) - DRsp Nr. 1996/13321
BFH, Urteil vom 24.11.1988 - Aktenzeichen V R 123/83
DRsp Nr. 1996/13321
»Der bei abschließender Zeichnung einer Aktenverfügung zu einem Steuerbescheid vorhandene Bekanntgabewille kann wieder aufgegeben werden. Zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe und damit des Steuerbescheids führt die Aufgabe des Bekanntgabewillens nur, wenn diese klar und eindeutig dokumentiert worden ist.«