Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und wurden in den Jahren 1990 und 1991 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt; zu ihrem Haushalt gehören vier 1983, 1987, 1989 und 1991 geborene Kinder.
Im Jahr 1990 erwarben die Kläger je zur Hälfte ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück. Die Anschaffungskosten betrugen für den Grund und Boden 42 920 DM und für das Gebäude 277 385 DM.
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