I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine inländische GmbH, die in der Zeit zwischen 1977 und 1979 die Montage in Nigeria, Madagaskar und Venezuela betrieb. Sie war in den genannten Staaten mit den dort aus Montageleistungen erzielten Einkünften steuerpflichtig. Die Steuer wurde durch die Erhebung einer Quellensteuer auf die Einnahmen abgegolten. Insgesamt wurden für 1978 Quellensteuern in Höhe von 80.248,42 DM und für 1979 solche in Höhe von 125.683,31 DM erhoben. Die Klägerin erhielt die Beträge von ihren ausländischen Auftraggebern wieder erstattet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|