I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist zusammen mit der Y-Gesellschaft Leitunternehmen der Y-Firmengruppe. Zweck der Klägerin sind Großhandels- und Vermittlungsgeschäfte, Bearbeitung und Vertrieb aller ...-Waren, Aus-und Fortbildung sowie Großhandels- und Einzelhandelsbetreuung. Die Klägerin gewährt eine betriebliche Altersversorgung, deren Leistungen sie selbst erbringt. Sie beschäftigte in den Streitjahren auch Arbeitnehmer, die ihre Dienstzeit zum Teil in anderen Unternehmen der Y-Firmengruppe abgeleistet hatten. Bei der Erteilung der Pensionszusagen, die als Einzelzusagen gewährt wurden, hatte die Klägerin die Vordienstzeiten dieser Mitarbeiter vertraglich anerkannt.
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