I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Bank, gewährte den Eheleuten O ein Darlehen, das sich einschließlich Zinsen und Kosten auf insgesamt 880,59 DM belief. Zur Sicherung ließ sie sich im Darlehensvertrag den Anspruch der Eheleute auf Erstattung zuviel bezahlter Lohn-, Kirchen- und Einkommensteuer 1978 abtreten. Die Abtretung zeigte sie dem FA auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck an. Nach der Abtretungsanzeige sollte der Anspruch auf Steuererstattung aus dem Lohnsteuer-Jahresausgleich 1978 in voller Höhe abgetreten sein.
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