Im Streitjahr 1981 zahlte der (seit 1982 wiederverheiratete) Kläger und Revisionskläger (Kläger) Unterhalt an seine (erste) Frau, von der er seit 1979 geschieden ist, in Höhe von insgesamt 1.980 DM und an seine beiden aus dieser Ehe stammenden, 1968 bzw. 1969 geborenen, bei ihrer Mutter lebenden Kinder in Höhe von 5.880 DM (490 DM monatlich).
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