BFH - Urteil vom 25.08.1989 (III R 17/84) - DRsp Nr. 1996/10658
BFH, Urteil vom 25.08.1989 - Aktenzeichen III R 17/84
DRsp Nr. 1996/10658
»1. Ein Silo, in dem von Holzverarbeitungsmaschinen abgesaugtes Sägemehl gespeichert und anschließend in der Gebäudeheizung verbrannt wird, kann eine Betriebsvorrichtung sein.2. Eine im Rahmen des § 4 aInvZulG 1979 vorgelegte Bescheinigung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft ist hinsichtlich der in ihr getroffenen Feststellungen für das finanzgerichtliche Verfahren bindend (Anwendung der zu § 1InvZulG (1979) ergangenen Rechtsprechung auch auf § 4 aInvZulG (1979)).«