I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Gesellschafter- Geschäftsführer der U-GmbH. Seine Beteiligung beträgt 95 v.H. Er hat der GmbH ein bebautes Grundstück und eine Lizenz entgeltlich zur Nutzung überlassen. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein ehemaliges Schulgebäude, das für die Zwecke der GmbH nicht besonders hergerichtet worden ist. Der Kläger behandelte die Nutzungsentgelte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) nahm nach einer Betriebsprüfung Betriebsaufspaltung an. Er behandelte demzufolge die Nutzungsentgelte als Einnahmen aus Gewerbebetrieb und erließ für die Jahre 1972 bis 1974 (Streitjahre) entsprechende Gewinnfeststellungsbescheide.
Der hiergegen gerichtete Einspruch hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab.
Mit seiner Revision rügt der Kläger die Verletzung materiellen und formellen Rechts.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|