I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, betreibt den Tief- und Straßenbau, den Wasserleitungs- und Drainagebau, die Kabelverlegung, den Handel mit Baustoffen sowie die Herstellung von Betonwaren. Ihre Anteilseigner sind der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer X mit 98 v.H. und dessen Ehefrau Y mit 2 v.H. Mit Vertrag vom 31. Dezember 1985 hat sie ihr gesamtes Anlagevermögen einschließlich des Firmenwertes mit Wirkung vom 1. Januar 1986 an die neu errichtete X-GmbH verpachtet, die den Geschäftsbetrieb seitdem fortführt.
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