Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, aus der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden und deren Kommanditisten die Beigeladenen sind, war im Streitjahr (1985) als Kommanditistin an der H GmbH & Co. KG (H-KG) beteiligt. Die Beteiligung wurde 1985 veräußert. Bei der Gewinnfeststellung 1985 für die H-KG wurden für die Klägerin aus der Anteilsveräußerung ein Veräußerungsgewinn i.S. des §
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