I. Der 1908 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Jahren 1965 und 1966 als Rechtsanwalt mit umfassendem Mandat für eine GmbH und deren beherrschenden Gesellschafter T tätig. In einem Vertrag vom 12. März 1966 wurde vereinbart, daß der Kläger als Vergütung für seine Tätigkeit eine Rente in Höhe von jährlich 25.000 DM erhalten sollte.
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