I. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) nahm den Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) als Haftungsschuldner für Umsatzsteuerschulden des Jahres 1978 einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Anspruch. Eine Steuerfestsetzung gegenüber der GbR war nicht erfolgt. Das FA ging davon aus, daß der Kläger gemeinsam mit dem Schweizer Staatsbürger X. eine GbR betrieben habe, deren Gesellschaftszweck in der Vermittlung eines Tennisprojekts auf Teneriffa sowie der Vermittlung des Grundstückskaufs bestanden habe. Es legte seiner Steuerberechnung eine der Höhe nach zwischen den Beteiligten unstreitige Provisionszahlung zugrunde.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|