BFH - Urteil vom 26.03.1991 (VII R 66/90) - DRsp Nr. 1996/10964
BFH, Urteil vom 26.03.1991 - Aktenzeichen VII R 66/90
DRsp Nr. 1996/10964
»Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letztinstanzlichen Verwaltungsentscheidung auch dann maßgebend, wenn der angefochtene Verwaltungsakt im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch nicht vollzogen ist.«