BFH - Urteil vom 26.06.1990 (VII R 104/87) - DRsp Nr. 1996/10764
BFH, Urteil vom 26.06.1990 - Aktenzeichen VII R 104/87
DRsp Nr. 1996/10764
»1. Zur Rückforderung von Ausfuhrerstattungen.2. Die Vermutungen des § 17 Abs. 1 und 2 ZG gelten im Ausfuhrerstattungsrecht sinngemäß. Sie sind aber bereits dann als widerlegt anzusehen, wenn im Einzelfall die ernstliche Möglichkeit der Unrichtigkeit der Vermutungen nachgewiesen wird.«