BFH - Urteil vom 26.06.1990 (VII R 78/88) - DRsp Nr. 1996/10766
BFH, Urteil vom 26.06.1990 - Aktenzeichen VII R 78/88
DRsp Nr. 1996/10766
»Die Kosten einer Transportversichenung sind bei der Ermittlung des Zollwerts nach Art. 3 ZWVO 1980 stets dem Preis hinzuzurechnen. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine Zweitversicherung handelt und ihr Abschluß innerbetrieblichen Zwecken, z.B. der Liquiditätssicherung, dient.«