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1988
BFH
BFH - Urteil vom 26.08.1988
VI R 50/87
Normen:
EStG
(1983) §
40
Abs.
1
S. 2, §
52
Abs.
1
;
Fundstellen:
BFHE 154, 64
BStBl II 1989, 304
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,
BFH - Urteil vom 26.08.1988 (VI R 50/87) - DRsp Nr. 1996/13228
BFH,
Urteil
vom 26.08.1988
- Aktenzeichen VI R 50/87
DRsp Nr. 1996/13228
»Zur zeitlichen Anwendung des Bruttosteuersatzes bei der Lohnsteuerpauschalierung nach §
40
Abs.
1
EStG
in sog. Übergangsfällen.«
Normenkette:
EStG
(1983) §
40
Abs.
1
S. 2, §
52
Abs.
1
;
Gründe:
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