BFH - Urteil vom 26.09.1989 (VII R 57/86) - DRsp Nr. 1996/10635
BFH, Urteil vom 26.09.1989 - Aktenzeichen VII R 57/86
DRsp Nr. 1996/10635
»1. Die für die Fehlmengenbesteuerung maßgebende Bestandsaufnahme ist der Vorgang, der nach den Vorschriften des Verbrauchsteuerrechts als solche anzusehen ist. Sie kann auf die Feststellung des Ist-Bestandes beschränkt sein.2. Umfaßt die Bestandsaufnahme nach den im Einzelfall anzuwendenden Vorschriften des Verbrauchsteuerrechts nur die Feststellung des Ist-Bestandes, so darf der Fehlmengenberechnung grundsätzlich auch ein aufgrund nachträglicher Prüfung berichtigter Soll-Bestand zugrunde gelegt werden.«