I. Durch notariell beurkundeten Vertrag übertrug die A-Gesellschaft ihr Vermögen als Ganzes auf die B-AG. Nach § 2 der notariellen Urkunde gewährte die AG der übertragenden A-Gesellschaft ein Entgelt in Höhe von ... DM. Der Berechnung des Entgelts lag ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers zugrunde. Zum Vermögen der A-Gesellschaft gehörte u.a. Grundbesitz.
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