BFH - Urteil vom 27.06.1989 (VIII R 337/83) - DRsp Nr. 1996/10552
BFH, Urteil vom 27.06.1989 - Aktenzeichen VIII R 337/83
DRsp Nr. 1996/10552
»Steht bei der Begründung einer Versorgungsrente, die die Witwe eines verstorbenen Gesellschafters von der Personengesellschaft erhält, der Gedanke der Entlohnung des verstorbenen Gesellschafters für Tätigkeiten im Dienst der Gesellschaft im Vordergrund, so handelt es sich selbst dann um eine betriebliche Versorgungsrente, wenn das Rechtsverhältnis über die Tätigkeit des verstorbenen Gesellschafters im zeitlichen Zusammenhang mit der schenkweisen Aufnahme naher Angehöriger in die Personengesellschaft begründet worden ist.«