BFH - Urteil vom 27.06.1990 (II R 179/87) - DRsp Nr. 1996/13609
BFH, Urteil vom 27.06.1990 - Aktenzeichen II R 179/87
DRsp Nr. 1996/13609
»1. Die Verpflichtung einer Bank zur Leistung eines Bonus, der am Ende der Laufzeit eines Sparvertrags als zusätzliche Verzinsung für das angesparte Kapital gutgeschrieben wird, ist als Schuld i. S. des § 103BewG in Höhe der jeweils zum Stichtag noch nicht erfüllten Zinsschuld abziehbar.2. Die Zinsschuld ist nach der Zinsstaffelmethode zu ermitteln.«