Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein türkischer Staatsangehöriger, ist seit dem 10. Januar 1965 verheiratet und nach diesem Zeitpunkt als Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) tätig geworden. Seine Ehefrau und seine sieben Kinder leben in der Türkei. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1982 machte der Kläger u.a. Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung zum Werbungskostenabzug geltend. Dies lehnte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) ab.
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