I. Für die verheirateten Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr ( = Abzugsjahr 1980) und im Verlustjahr (1982) folgende Einkünfte ermittelt:
Kläger Klägerin
1980 + 260.596 DM + 38.969 DM
1982 ./. 284.263 DM ./. 27.021 DM.
Die Kläger wurden im Streitjahr (1980) und im Jahre 1981, in dem sie gleichfalls positive Einkünfte erzielten, zur Einkommensteuer zusammen veranlagt, im Verlustjahr (1982) getrennt veranlagt. Die Steuerbescheide für die Jahre 1980 und 1982 wurden bestandskräftig.
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