BFH - Urteil vom 28.09.1984 (VI R 48/82) - DRsp Nr. 1996/12039
BFH, Urteil vom 28.09.1984 - Aktenzeichen VI R 48/82
DRsp Nr. 1996/12039
»1. Die erstmalige Ausübung eines nicht fristgebundenen steuerlichen Wahlrechts nach Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzung steht einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 AO (1977) nicht entgegen.2. Der steuerpflichtige Teil einer Zuwendung, die ein Arbeitnehmer aus Anlaß seines Dienstjubiläums vom Arbeitgeber erhält, kann grundsätzlich nach § 34 Abs. 3EStG verteilt werden.«