I. Am 22. Dezember 1981 wurde die K-GmbH & Co. KG auf die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, gemäß §§ 46 ff. des Umwandlungsgesetzes (UmwG) umgewandelt. Die Umwandlung wurde am 26. Januar 1982 ins Handelsregister eingetragen. Damit gingen u.a. die Geschäftsanteile an der X-GmbH, die zuvor Betriebsvermögen der K-GmbH & Co. KG waren, auf die Klägerin über.
In diesem Rechtsvorgang sah der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) ein gemäß §§ 17 Abs. 1 und 18 Abs. 2 des Kapitalverkehrsteuergesetzes (KVStG) 1972 börsenumsatzsteuerpflichtiges Anschaffungsgeschäft. Es ermittelte den Wert der übergegangenen Anteile in Anlehnung an das sog. Stuttgarter Verfahren (Abschn.77 ff. der Vermögensteuer-Richtlinien (
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|