I. Die Klägerin, eine Gemeinde, hatte mit Treuhändervertrag vom 30. September 1980 eine GmbH mit der Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme i.S. des §
Nach erfolglosem Einspruch wies das Finanzgericht (FG) die Klage ab. Mit der vom FG zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin weiterhin ihr Klagebegehren.
Das FA beantragt, die Revision zurückzuweisen.
II. Die Revision ist unbegründet. Das angefochtene Urteil läßt keinen Rechtsverstoß erkennen.
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