I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist als Steuerberaterin selbständig tätig. Sie wird zusammen mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer veranlagt. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) ordnete bei ihr im Jahre 1981 eine Außenprüfung gemäß § 193 Abs. 1 der Abgabenordnung (
II. Die Revision der Klägerin ist unbegründet; die Prüfungsanordnung ist nicht zu beanstanden.
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