BFH - Urteil vom 28.11.1990 (V R 31/85) - DRsp Nr. 1996/10994
BFH, Urteil vom 28.11.1990 - Aktenzeichen V R 31/85
DRsp Nr. 1996/10994
»1. Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde im Außenverhältnis gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen des anderen aufgetreten ist. 2. Zur Aussetzung von Prämien bei einem Sechs-Tage-Rennen.«