I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Sie bebauten im Jahre 1971 ihr in gemeinschaftlichem Eigentum stehendes Grundstück. Mit Vertrag vom 10. Dezember 1971 vermieteten die Kläger die Wohnungen, "soweit sie nicht von künftigen Mietern als Büroräume oder Praxisräume angemietet werden", an die Klägerin (Ehefrau) zum Zwecke der Weitervermietung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|