I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb im Jahre 1969 von ihrer Schwiegermutter ein unbebautes Grundstück mit Mitteln ihres damaligen Ehemannes. Das Grundstück wurde auf dessen Kosten mit einem Zweifamilienhaus bebaut. Die Eheleute bewohnten bis zum Auszug der Klägerin im Jahre 1976 das Zweifamilienhaus gemeinsam. Danach nutzten allein der frühere Ehemann und seine Mutter das Gebäude. Die Klägerin forderte beide im Streitjahr vergeblich auf, an sie eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Die Ehe der Klägerin wurde am 15. November 1978 geschieden.
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