I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie seine im Jahre 1981 verstorbene Ehefrau nahmen für eine ihnen gemeinsam gehörende Eigentumswohnung in den Jahren 1972 bis 1978 erhöhte Absetzungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch. Außerdem beanspruchten sie von 1978 bis 1981 erhöhte Absetzungen für ein ihnen ebenfalls gemeinsam gehörendes Zweifamilienhaus. Der Kläger ist seit dem Tode seiner Ehefrau Alleineigentümer des Zweifamilienhauses.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) versagte dem Kläger für das Streitjahr 1982 erhöhte Absetzungen für das Zweifamilienhaus wegen Objektverbrauchs. Einspruch und Klage blieben erfolglos.
Mit seiner vom Finanzgericht (FG) zugelassenen Revision rügt der Kläger Verletzung des § 7b EStG.
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