BFH - Urteil vom 30.11.1988 (I R 84/85) - DRsp Nr. 1996/13337
BFH, Urteil vom 30.11.1988 - Aktenzeichen I R 84/85
DRsp Nr. 1996/13337
»1. Bei der Feststellung, ob eine in der Schweiz ansässige natürliche Person einer niedrigen Besteuerung i. S des § 2 Abs. 2AStG unterliegt, sind die schweizerische Bundessteuer, die Staatssteuern der Kantone und die Gemeindezuschläge zur Staatssteuer als "in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer" zu berücksichtigen.2. Die beim Belastungsvergleich nach § 2 Abs. 2AStG zu berücksichtigende "deutsche Einkommensteuer" umfaßt nicht die Ergänzungsabgabe nach dem Gesetz vom 21.12.1967 (BGBl I 1967, 1254).«
I. 1. Streitig ist, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) im Streitjahr 1974 einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 des Außensteuergesetzes (AStG) unterlag.
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