I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger bezog im Streitjahr 1978 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Daneben erklärte er bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einen Werbungskostenüberschuß in Höhe von 75.679,26 DM, der durch Zahlungen des Klägers an die A-Mietkauf-Betreuungs-Gesellschaft mbH (AMB) entstanden ist. Der Kläger hatte mit dieser Gesellschaft am 23. November 1978 einen Betreuungs- und Verwaltungsvertrag geschlossen, der sich auf die Errichtung zweier Häuser mit Gesamtkosten von 762.000 DM bezog.
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