I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Streitjahren 1982 bis 1985 Kommanditist der A-GmbH & Co. Verwaltungs KG (KG). Die KG war in dieser Zeit alleinige Gesellschafterin der Firma B-GmbH (B). Zwischen der KG und B bestand ein körperschaftsteuerrechtliches Organschaftsverhältnis.
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