I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden. Der Kläger ist kaufmännischer Angestellter bei der Firma Z. Am 27. Dezember 1973 wurde zwischen der Firma und dem Kläger folgende Vereinbarung getroffen:
"§ 1 Die Firma gewährt Herrn A als Beteiligung am Jahresgewinn 1973 eine einmalige Gratifikation in Höhe von DM 30.000.- (i.W. dreißigtausend)
§ 2 Diese Gratifikation wird unabhängig vom Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses gewährt. § 3 Die Gratifikation wird wie folgt gutgeschrieben: DM 30.000.- ....... zum 31.12.1975.
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