I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein an zwei KG -darunter an einer als persönlich haftender Gesellschafter ohne Kapitalanteil- beteiligter Gesellschafter Doppelgesellschafter i.S. des § 4 des Kapitalverkehrsteuergesetzes (KVStG) 1972 sein kann.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. An ihr waren im Jahre 1980 eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und ein Kommanditist (S) mit einer Einlage von 80.000 DM beteiligt. Dieser war gleichzeitig alleiniger persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter einer anderen KG (S-KG).
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