BFH: Wann die Fahrtenbuchmethode zum Einsatz kommen darf

Nach einem Urteil des BFH vom 15.12.2022 (Az. VI R 44/20) schließt eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen - im Urteilsfall Treibstoffkosten - die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Dienstwagenbesteuerung aus. Welche Auswirkungen dieses Urteil für die Praxis hat, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Arbeitnehmer mit Firmenwagen müssen den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung[smöglichkeit] versteuern. Grundsätzlich wird der geldwerte Vorteil monatlich pauschal nach der 1-%-Methode bewertet. Bemessungsgrundlage ist dabei der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Bei Elektrofahrzeugen ist seit 2019 - je nach elektrischer Reichweite bzw. CO2-Ausstoß - nur der halbe Bruttolistenpreis anzusetzen. Bei vollelektrischen Fahrzeugen kann seit 2020 der auf 25 % reduzierte Listenpreis als Grundlage für die 1-%-Regelung dienen.

Alternativ zur 1-%-Regelung können auch die auf die Privatnutzung entfallenden anteiligen Kosten angesetzt werden, wenn die Beschäftigten das Verhältnis der dienstlichen Fahrten zur Privatnutzung durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweisen können.

Die Vorgaben an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch sind streng und es gibt so gut wie keinen Spielraum für Fehler.