BGH vom 07.05.1991
IX ZR 188/90
Normen:
BGB § 276, § 675 ;
Fundstellen:
DRsp I(125)374a
WM 1991, 1303

BGH - 07.05.1991 (IX ZR 188/90) - DRsp Nr. 1992/653

BGH, vom 07.05.1991 - Aktenzeichen IX ZR 188/90

DRsp Nr. 1992/653

Informations- und Belehrungspflichten des Steuerberaters, der den von ihm in allen steuerlichen Angelegenheiten betreuten Mandanten über steuersparende Vermögensanlagen berät.

Normenkette:

BGB § 276, § 675 ;

a. »Da die Kl. den Bekl. ständig mit der Erledigung und Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten betraut und ihn bereits in der Vergangenheit bei Geldanlagen zu Zwecken der Steuerersparnis konsultiert hatte, war ihm eine im Rahmen des Mandats als Steuerberater liegende Aufgabe und nicht eine isoliert davon zu sehende Einzelleistung übertragen worden.