BGH - 13.05.1987 (3 StR 32/87) - DRsp Nr. 1996/14038
BGH, vom 13.05.1987 - Aktenzeichen 3 StR 32/87
DRsp Nr. 1996/14038
Ein Steuerdelikt kann nicht nur von der Finanz- oder Strafverfolgungsbehörde, sondern auch von einem Dritten - Behörde oder Privatperson - entdeckt werden. Das setzt aber voraus, daß bereits durch seine Kenntnis von der Tat eine Lage geschaffen wird, nach der bei vorläufiger Tatbewertung eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist. Es ist deshalb darauf abzustellen, ob damit zu rechnen ist, daß der Dritte seine Kenntnis an die zuständige Behörde weiterreicht.