BGH - 13.10.1992 (5 StR 2453/92) - DRsp Nr. 1996/13806
BGH, vom 13.10.1992 - Aktenzeichen 5 StR 2453/92
DRsp Nr. 1996/13806
a. In der Erlaubnis nach § 91 Abs. 1MinöStG liegt angesichts des Entstehens einer zunächst nur bedingten Steuer und des weiteren Aufschiebens der Fälligkeit ein Steuervorteilb. Im Fall der Selbstanzeige im Hinblick auf die unberechtigte Belassung eines offenen Mineralölsteuerlagers ist zwar eine ausdrückliche Selbstbezichtigung nicht nötig. Erforderlich ist aber die Richtigstellung früherer unrichtiger und fehlender angaben, so daß die Finanzbehörde zutreffende Angaben auch über die vorangegangene Nutzung bereits unberechtigt erlangter Steuervorteile erhält. Nur so ist die Behörde in Folge der Anzeige auch in der Lage, den staatlichen Steueranspruch wegen der hinterzogenen Steuern nunmehr nachträglich vollständig durchzusetzen.