BGH - 17.07.1992 (5 StR 225/91) - DRsp Nr. 1996/13812
BGH, vom 17.07.1992 - Aktenzeichen 5 StR 225/91
DRsp Nr. 1996/13812
a. Bei der Steuerhinterziehung ist Handlungseinheit anzunehmen, wenn der Täter einen noch nicht fehlgeschlagenen Versuch der Steuerhinterziehung durch falsche Angaben gegenüber der Finanzbehörde mit dem Ziel fortsetzt, ein und dieselbe Steuer zu verkürzen, und zwar selbst dann, wenn die späteren Täuschungshandlungen auf einem neuen Entschluß beruhen (BGHSt 36, 103, 116 = wistra 1989, 184).
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