BGH vom 26.09.1978
1 StR 293/78
Normen:
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
HFR 1979, 110

BGH - 26.09.1978 (1 StR 293/78) - DRsp Nr. 1996/14612

BGH, vom 26.09.1978 - Aktenzeichen 1 StR 293/78

DRsp Nr. 1996/14612

Nach allem bleibt unklar, wie die Höhe der Steuerverkürzung von der Strafkammer berechnet worden ist. Insbesondere läßt sich nicht ausschließen, daß der Tatrichter fälschlich vom uneingeschränkten Gesamtbetrag der verspätet entrichteten Steuer ausgegangen ist, obwohl nach Lage der Sache nur ein Verspätungsschaden drohte.

Normenkette:

AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen
HFR 1979, 110